Arbeitsplatzerhalt ist das Ziel
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit oder Unfall. Gerne möchten Sie diese Person wieder im Betrieb einsetzen, selbst wenn das nur in einem Teilzeitpensum möglich ist. Denn Sie möchten die wertvolle Mitarbeiterin oder den Mitarbeitenden nicht verlieren und damit gleichzeitig das Fachwissen im Unternehmen behalten. Da Sie nicht genau wissen, was noch möglich ist, möchten Sie eine ärztliche Beurteilung der Ressourcen.
Denn im Krankheitsfall und bei Unfall haben Arztzeugnisse eine zentrale Bedeutung. Sie unterstützen Arbeitgebende und Arbeitnehmende bei der passenden Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die folgenden beiden Instrumente helfen Ihnen bei der Einschätzung, was in welcher Form und unter welchen Bedingungen von der betroffenen Person geleistet werden kann:
Das Arbeitsfähigkeitszeugnis wie auch das REP bestätigen den allgemeinen Paradigmenwechsel, welcher bei der beruflichen Wiedereingliederung weg vom bisherigen defizit-orientierten hin zum ressourcen-orientierten Denken führt. Es werden die vorhandenen Stärken, Kompetenzen und, eben, Ressourcen in den Fokus gerückt und nicht mehr die fehlenden Fähigkeiten. Der gemeinsame, parallele Einsatz von Arbeitsfähigkeitszeugnis und REP vereinfacht die (schrittweise) Rückkehr des Mitarbeitenden an den Arbeitsplatz.