Art. 4
Mitgliedschaft
Der Verband besteht aus:
- Einzelmitgliedern
- Mitgliedern der angeschlossenen Berufsverbände
- Ehrenmitglieder
Einzelmitglied
Als Einzelmitglied können juristische und selbständigerwerbende natürliche Personen aufgenommen werden, wenn sie als KMU im Wirtschaftsraum Winterthur tätig sind oder in anderer Weise den KMU nahe stehen.
Mitglieder der Berufsverbände
Berufsverbände der Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden, welche die Vertretung der Interessen der KMU anstreben, können unserem Verband angeschlossen werden. Durch den Anschluss eines Berufsverbandes werden dessen Mitgliedsfirmen Mitglieder des Verbandes, sofern sie jährlich ordnungsgemäss der Geschäftsstelle gemeldet werden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Einzelmitglieder des Verbandes.
Die angeschlossenen Berufsverbände haben der Geschäftsstelle bis 31. Januar jeden Jahres in einem Mitgliederverzeichnis ihre Mitglieder zu nennen, die damit Mitglied des Verbandes werden.
Ehrenmitglieder
Um die Verbandsinteressen verdiente Personen können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.